Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule-Emu



1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei 

 2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.Wenn die Gruppen kleiner werden als ursprünglich geplant (gilt nur von 4 auf 3 Teilnehmer), erhöhen sich die Kosten für das Training entsprechend. Die Teilnehmer werden in diesem Fall umgehend über die erhöhten Preise informiert

 3. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Informieren Sie Ihre Kinder bitte, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten.

 4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 5. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine (dies gilt ausschließlich für Privatstunden) nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsgeld. Trainingsstunden die durch die Tennisschule ausfallen werden nachgeholt. Nicht nachgeholt werden Stunden, die durch den Teilnehmer selbst versäumt werden.

 6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Tennis-Training und Unterricht geschehen auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt des Trainings keine ärztlichen Bedenken bestehen. D.h.: Für gesundheitliche Schäden übernimmt die Tennisschule keine Haftung.

 7. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/ oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen.

 8. Inkasso
Das Trainingsentgelt ist jeweils zum angegebenen Fälligkeitstag der Anmeldung fällig. Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt uns der Kunde eine Einzugsermächtigung. Im Hinblick auf die Corona bedingten Untersagungen des Trainings Saison 2020/21 gilt künftig: Sollte das Training aufgrund von Bundes-, Landes- oder kommunalen Corona- oder anderen Pan- oder Epidemie-Schutzmaßnahmen, insbesondere aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, untersagt werden, erstattet der Trainer den Abonnenten 50% der auf die Zeit des nicht möglichen Trainings entfallenden Stunden. Das geschieht in Anlehnung an die vom Gesetzgeber für derartige Fälle geschaffene Bestimmung des Art. 240 § 7 EGBGB und die zu dieser Bestimmung ergangene Rechtsprechung. Die Abrechnung erfolgt am Ende der jeweils betroffenen Trainingssaison.

 9. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

 10. Platzordnung
Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen sowie die Spiel- und Platzordnungen der jeweiligen Tennisclubs bzw. der kommerziellen Tennishallenbetreiber.